Wir wedeln durch den weißen Pulverschnee. Und dann passiert es. Ein Sturz. Es folgt ein Freiflug, den sich keiner freiwillig aussucht. Wenn der gelbe Helikopter der Bergrettung aufsteigt, ist meist jemand ernsthaft verletzt. Dankbar für die Hilfe macht man sich erst später Gedanken um die Kosten. Wer kommt eigentlich für die Bergung auf?
Helikopter-Transport
Wer häufig in den Bergen unterwegs ist, sieht Sommer wie Winter den Helikopter der Bergrettung aufsteigen. Und hofft, dass er ihn nie braucht. Die Schätzungen für einen Heli-Einsatz reichen von 60 bis 90 Euro pro Flugminute! Für eine Rettungsaktion stehen dann schnell 3.500 bis 5.000 Euro auf der Rechnung. Denn Minimum wird eine halbe Stunde abgerechnet, so die österreichischen Experten. Abhängig sind die Kosten natürlich davon, wie zeitaufwändig es ist, den Verletzten zu bergen.
Bergrettung mit dem Ski-Doo
Der Abtransport von der Piste mit dem Ski-Doo, an den eine Art Anhänger befestigt wird, zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenwagen ist ebenfalls kein billiges Vergnügen. Die Rettung aus weniger steilem Gelände schlägt, laut der Urlaubsplattform schneehoehe.de, mit 200 bis 400 Euro zu Buche. Bei steileren Hängen kommt eine Art Blechschlitten, die Akia, zum Einsatz. Diese wird von zwei Rettern gezogen und so der verletzte Wintersportler ins Tal befördert.
Rettung oder Bergung?
Beide Begriffe werden häufig synonym verwandt, führen aber bei der Diskussion um die Kosten häufig zu Missverständnissen. Gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland übernehmen die Kosten für Rettungseinsätze im eignen Land nur, wenn der Einsatz medizinisch notwendig war. Das heißt, man ist so schwer verletzt, dass man unmittelbar ins Krankenhaus geflogen werden muss. Verunfallt man nur leicht, ist das Gelände aber schwer zugänglich und die gelben Engel müssen ausrücken, handelt es sich um eine Bergung. Hier zahlt die Krankenkasse in der Regel wenig oder gar nichts. Man merkt, dazwischen ist viel Spielraum. Im Zweifelsfall wäre ich gerne abgesichert.
Wer zahlt beim Unfall auf der Piste?
Auf Anfrage im Skiort, bekommt man die lapidare Antwort einer Helferin: „Das zahlt die Kasse“. Aber so einfach ist es leider nicht, wie wir eben gesehen haben. Ganz konkret: Private Krankenversicherungen
älteren Datums übernehmen zumeist die Kosten für die Bergrettung. Bei neueren Krankenversicherungen kann die Bergrettung auch schon mal ausgeschlossen sein, erklärt mir ein Versicherungsprofi. Also würde ich mich vor einem Ski- oder Wanderurlaub immer rückversichern – schriftlich. Wichtig ist dabei die Deckungssumme, also der Betrag für den die Versicherung maximal einsteht. Gerade bei einem Helikoptereinsatz sind leider ein paar tausend Euro schnell zusammengekommen. Abgerechnet wird teilweise an Ort und Stelle. Das heißt, man geht mit seiner Kreditkarte in Vorkasse. Denn nur die wenigsten werden mit dicken Geldbündeln auf der Piste auflaufen, oder?
Alternativ lohnt es sich auch, eine
Auslandskrankenversicherung, etwa über den ADAC, abzuschließen. Selbst im Basistarif sind ab 13,90 Euro/Jahr wird eine Rettung oder Bergung bis zu einem Betrag von 10.000 Euro übernommen. Praktischerweise gibt es diese Absicherung auch als Familienversicherung, wenn das ein Teil der Familie gerne Off-Piste fährt. Ähnlich verhält es sich mit
privaten Unfallversicherungen.
Stiftung Warentest
hat im vergangenen Jahr 112 Tarife nach Kosten und Leistungen verglichen.
Die Wanderer werden es wissen: Nicht zuletzt hilft Skifahrern auch eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein. In der Sektion Garmisch-Partenkirchen zahlen Erwachsene beispielsweise 60 Euro im Jahr, Kinder gerade einmal 19 Euro. Dafür sind Such-, Bergungs- und Rettungskosten für den Alpinsport, also auch Ski, Snowboard oder Langlauf, bis zu einer Höhe von 25.000 Euro abgesichert. Natürlich trägt der Alpenverein das Risiko nicht selbst. Dahinter steht die R+Versicherung, die den Tarif auf Basis der großen Gruppe der Bergsportler kalkuliert.
Nicht zuletzt wünscht man allen, dass sie heil und gesund aus dem Winterurlaub zurückkehren – und den Helikopterflug nur als privates Vergnügen genutzt haben.