„Mein Taschengeld reicht nicht“, stöhnt der Sohn einer Freundin. Wie reagiert man als Eltern? Einfach nachschießen? Nein, schließlich soll der Nachwuchs das Haushalten lernen. Aber es gibt Wege, das Taschengeld aufzubessern. Schon ab dem 13. Lebensjahr können Kinder kleine Jobs annehmen.
Als Grundschüler hat es mir viel Spaß es gemacht, ein paar Mark mit Autowaschen, Kellnern auf Familienfesten oder kleinen Hilfsarbeiten zu verdienen. Wir Kinder investierten das Geld dann umgehend bei Tante Paula am Büdchen: in weiße Mäuse, Cola Fläschchen oder Calippo. Was für eine Freude. Auch auf dem Gymnasium verdiente ich mir die angesagte Levis-Jeans mit Nachhilfe, Putzen und als Aushilfe beim Steuerberater. Wer damals einen der heißbegehrten Jobs bei H&M ergatterten konnte, hatte den Jackpot geknackt. Denn der Glückspilz verdiente Geld und kaufte die neusten Teile mit Rabatt.
Damals wurde so manches großzügiger ausgelegt. Wann und womit dürfen Schüler heute ihr Taschengeld aufbessern, fragte ich mich. Was erlaubt ist, regelt das
Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Beschäftigung muss leicht und für Kinder geeignet sein, sowie von den Eltern befürwortet werden.
Jobs ab 13 Jahren
Ab 13 Jahren dürfen Kinder erste leichte Jobs annehmen, um das Taschengeld aufzubessern. Dazu zählt Nachhilfestunden geben (10 Euro/Std.), Babysitting (6 - 15 Euro/Std.), Dogwalking (5 - 15 Euro/Std.), Wochenzeitungen oder Anzeigenblättchen austragen (15 Cent pro Stück) oder auch den Hausflur putzen (10 - 12 Euro/Std.). Jugendliche dürfen tagsüber nur zwischen 8 und 18 Uhr und nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten. Zudem darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag betragen.
Jobs ab 15 Jahren
In der Teenagerzeit erweitert sich der Spielraum. Jugendliche dürfen ab 15 Jahren zusätzlich bis zu vier Wochen Vollzeit, also 35 bis 40 Stunden in der Woche, etwa in den Sommerferien arbeiten. Denkbar sind Aushilfstätigkeiten in Supermarkt oder Drogerie, beim Zeitschriftenhändler, Bäcker, Floristen oder Friseur oder für saisonale Arbeiten (Gastro, Erntehelfer).
Jobs ab 18 Jahren
Erst ab 18 Jahren sind zusätzlich die Nacht- und Akkordarbeit, etwa in Logistikbranche oder in der Produktion (Fabrikarbeit) möglich. Auch das Kellnern im Club und Bars sowie die Arbeit in Freizeitparks (Service oder Gastro) nach 22 Uhr sind erst erlaubt, wenn man volljährig ist.
Ausnahmen für Jobs unter 13
Kinder unter 13 Jahren werden wahrscheinlich seltener klagen, dass das Taschengeld nicht reicht. Aber in Ausnahmefällen können sie tatsächlich einen kleinen Nebenjob annehmen: zum Beispiel bei TV-Produktionen, als Werbemodel oder im Theater. Tatsächlich wurden diese Jobs beim WDR auch schon zu meiner Kinderzeit gut honoriert, waren abwechslungsreich und fütterten mein Sparschwein.
Natürlich gelten besondere Vorschriften (z.B. Zustimmung der Schule) und enge zeitliche Beschränkungen. Im Kultur- und Theaterbetrieb dürfen Grundschulkinder ab 6 Jahren bis zu vier Stunden täglich zwischen 10 und 23 Uhr beschäftigt werden. Bei Filmaufnahmen oder Fotoshootings dürfen Kindergartenkinder zwischen drei und sechs Jahren maximal zwei Stunden pro Tag beschäftigt werden. Ältere maximal drei Stunden.
Wie findet man gute Schülerjobs?
Im Internet bieten inzwischen sogar die großen Jobplattformen wie
Indeed
oder
Stepstone
Stellen für Schüler. Auch der Online-Marktplatz
schuelerjobs.de
bietet Nebentätigkeiten und Ferienjobs. Das Plus dieser Plattform: hier findet ihr auch Ideen jenseits von Babysitting und Nachhilfe. Und tolle Bewerbungshilfen, damit es gleich klappt.
Alternativ: Sucht den persönlichen Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern vor Ort! Nahezu jeder Unternehmer freut sich über einen aktiven, freundlichen Bewerber, bei dem es in der Birne blitzt und der sich traut, nach einem Job zu fragen.
Foto: Yvonne Söngen