Sie ist unbezahlbar! Denn insbesondere Paare mit Kindern bleiben auch nach einer Trennung lebenslang verbunden. Ein harmonisches Miteinander ist deshalb mit Geld nicht zu bezahlen. Der formale Akt der Scheidung kostet die meisten Ex-Eheleute genauso viel, wie damals die Hochzeit.
Mit Simona Krüger, Anwältin für Familienrecht aus Königstein, habe ich mich darüber unterhalten, welche Kosten bei der Trennung von Tisch und Bett auf die Beteiligten zukommen können.
Frau Krüger, wie verschafft man sich einen ersten Überblick über die Kosten einer Scheidung?
Zunächst sollte man sich bei einem Anwalt oder einer Anwältin in einer Erstberatung informieren. Dabei geht es um die Folgen einer Trennung und was zu beachten ist. Und das ist eine Menge! Dieses erste Beratungsgespräch schlägt mit mindestens 190 Euro plus Mehrwertsteuer zu Buche. Die Höhe dieses Honorars sowie sonstige Gebühren für die Vertretung vor Gericht und auch außergerichtlich sind übrigens gesetzlich festgelegt. Jeder Anwalt in Deutschland muss für seine Tätigkeiten dieselben Gebühren berechnen. Es sei denn, man schließt eine Gebührenvereinbarung ab. Dann wird es aber meist teurer.
Benötigt man in jedem Fall einen Rechtsanwalt?
Will man nach dem Gespräch tatsächlich die Scheidung beantragen und Unterhalt oder Zugewinn gerichtlich klären lassen, dann benötigt jeder der Ehegatten einen eigenen Rechtsanwalt. Denn nur ein Anwalt darf vor Gericht entsprechende Anträge stellen.
Und wenn man sich freundschaftlich versteht?
Dann einigt man sich darauf, dass nur einer den Anwalt mit dem Scheidungsantrag beauftragt, während der andere der Scheidung lediglich zustimmt. Die Zustimmung ist keine Prozesshandlung. Ein zweiter Anwalt entfällt. Bestenfalls teilt man sich die Kosten für Gericht und Rechtsvertretung. Aber Vorsicht! Von dieser kostengünstigen Variante sollte nur Gebrauch gemacht werden, wenn es keine Streitpunkte gibt. Dann kann die Ehe relativ schnell vor Gericht geschieden werden.
Auf welcher Basis werden die Kosten denn berechnet?
Das Gericht arbeitet nicht umsonst: Grundlage für die Höhe der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren ist der Verfahrenswert, also der Wert dessen, worum die Beteiligten streiten. Bei einer Scheidung wäre das zunächst das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute. Bei sehr guten Vermögensverhältnissen wird zudem ein Anteil des Nettovermögens einbezogen, der in der Regel bei 5 bis 10 % liegt. Kommt eine Regelung des Versorgungsausgleichs, also der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, oder die Klärung des Unterhalts hinzu, wird es noch teurer. Und spätestens jetzt haben wir es mit einem Verfahrenswert zu tun, der nicht selten einen hohen fünfstelligen Betrag umfasst.
Das Prozedere scheint recht kompliziert …
Ist es auch! Deshalb sollte man sich auf keinen Fall scheuen, seinen Anwalt zu bitten, die voraussichtlichen Kosten des Scheidungsverfahrens zu beziffern. Grundsätzlich werden die Gerichtskosten untereinander aufgeteilt und jeder der Eheleute trägt seine eignen Anwaltskosten.
Kannst Du ein einfaches Beispiel vorrechnen?
Die Frau verdient monatlich netto 2.500 Euro und der Mann 7.000 Euro. Die beiden sind kinderlos. Das Einfamilienhaus hat einen Wert von 500.000 Euro und ist noch mit 200.000 Euro verschuldet. Das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten liegt bei 28.500 Euro. Beide zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Hinzu kommt eine betriebliche Altersversorgung des Mannes. Wir müssen hier also drei Versorgungsanrechte mit jeweils 10 % des dreifachen Nettoeinkommens berücksichtigen: 28.500 Euro plus 3 x 2.850 Euro plus 5 % des Vermögens macht einen Verfahrenswert von rund 52.000 Euro. Da kostet der eigene Anwalt inklusive seiner außergerichtlichen Tätigkeit schon fast 5.200 Euro. Die Gerichtskosten betragen knapp 1.500 Euro. Insgesamt kann man sich glücklich schätzen, wenn man für runde 6.000 Euro Tisch und Bett getrennt hat.
Geht das auch anders, sozusagen Scheidung Light?
Eindeutig ja! Es geht nicht nur billiger, sondern auch rücksichts- und respektvoller.
Einigt man sich vorab über alle Trennungsfolgen, etwa mithilfe eines Familien-Mediators, wird es übersichtlicher. Die Kosten hierfür liegen zwischen 120 Euro und 250 Euro pro Stunde. Im Regelfall geht man von 8 Sitzungen à 1,5 Stunden aus. Unterm Strich also 1.500 Euro und 3.000 Euro, die man durch zwei teilt. Hinzu kommt ein Notarvertrag, in dem alle Trennungs- und Scheidungsfolgen ordentlich geregelt werden. Die Kosten des Notars sind wieder abhängig vom Wert der Vereinbarung. Sind letztlich alle Scheidungsfolgen in einer Urkunde zusammengefasst, kann diese vom Gericht in das Verfahren einbezogen werden. Die Scheidung der Ehe wird beschlossen – ohne Stress, Streit und Eskalation.